Wissenschaft und Gesetze
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Deutschlands Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz dient zur Senkung der CO2-Emissionen.

 

Das Klimaschutzgesetz (KSG) wurde im Jahr 2019 beschlossen und 2020 umgesetzt.

Das Klimaschutzgesetz definiert ebenfalls Zwischenziele, die bis 2030 eingehalten werden sollen. Das Klimaschutzgesetz setzt die Emissionshöchstmengen, also den Maximalausstoß von umweltschädlichen Stoffen, für sechs Sektoren fest:

  • Industrie
  • Verkehr
  • Gebäude
  • Landwirtschaft
  • Abfallwirtschaft
  • Energiewirtschaft

Wenn dich das näher interessiert, findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die derzeit geltende Fassung des KSG:

aktuelles Klimaschutzgesetz (KSG)

CO2-Preis in Deutschland

In vielen Ländern gibt es bereits seit Jahren einen CO2-Preis oder Emissionsabgaben. Das ist eine Steuer, die zugunsten der Umwelt geschaffen wurde. Jene Dinge werden teurer, die Emissionen verursachen, sodass sparsamer und bewusster mit ihnen umgegangen wird.

In der EU sind es zwölf Staaten. Vorreiter sind hier besonders die skandinavischen Länder, also Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden. Dort wurden bereits zu Beginn der 1990er-Jahre verschiedene Preise auf Emissionen eingeführt. In Deutschland existiert ein CO2-Preis seit 2021. Derzeit legt diese Steuer fest, dass jede Tonne CO2, die in die Luft abgelassen wird, mit 88 Euro dem*der Verursacher*in angerechnet wird.

In Zukunft soll der CO2-Preis weiter steigen. Expert*innen sind sich in Sachen Klimaschutz einig: ein CO2-Preis sei notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. 

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